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   BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04   

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https://dejure.org/2005,9219
BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04 (https://dejure.org/2005,9219)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2005 - IV ZR 211/04 (https://dejure.org/2005,9219)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - IV ZR 211/04 (https://dejure.org/2005,9219)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 420
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04
    Zur Einschränkung der vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers nach arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers über die Schadenshöhe hat sich der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 96, 88, 91 ff, ferner im Urteil vom 23. September 1992 (IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465 unter I 2) geäußert.

    Die Berufung auf die Leistungsfreiheit darf sich deshalb nicht als unzulässige Rechtsausübung darstellen (BGHZ 96, 88, 92).

    Erforderlich ist daher immer eine wertende Gesamtschau aller Umstände (BGHZ 96, 88, 92 f.; BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129 unter 2 c (2)).

  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04
    Erforderlich ist daher immer eine wertende Gesamtschau aller Umstände (BGHZ 96, 88, 92 f.; BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129 unter 2 c (2)).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04
    Zur Einschränkung der vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers nach arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers über die Schadenshöhe hat sich der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 96, 88, 91 ff, ferner im Urteil vom 23. September 1992 (IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465 unter I 2) geäußert.
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04
    "Die dem allgemeinen Vertragsrecht eher fremde Sanktion der Leistungsfreiheit gemäß § 14 Nr. 2 AFB, § 22 Nr. 1 VHB findet ihre Rechtfertigung im Grundsatz von Treu und Glauben, der aber auch der Leistungsfreiheit des Versicherers Grenzen setzt (Senatsurteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087 unter I, 3 c).
  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 549/68

    Klage gegen die Feuerversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - IV ZR 211/04
    Nur wenn sich danach die Berufung des Versicherers auf vollständige Leistungsfreiheit als unzulässige Rechtsausübung darstellt, bleibt für die Anwendung des in § 14 Nr. 2 AFB, § 22 Nr. 1 VHB anerkannten Alles-oder-Nichts-Prinzips kein Raum; der Versicherer bleibt dann verpflichtet, die Entschädigung jedenfalls teilweise zu zahlen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1969 - IV ZR 549/68 - VersR 1969, 411 unter IV).".
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16

    Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorlage fingierter

    Anzustellen ist immer eine wertende Betrachtung aller Umstände (BGH, Urt v. 13.07.2005 - IV ZR 211/04 - r+s 2005, 420; BGH, Urt. v. 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77; BGH, Urt. v. 23.09.1992 - IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465; Senat, Urt. v. 09.10.1996 - 5 U 224/96-13 - VersR 1997, 826).
  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 1353/16

    Rückabwicklung einer auf Anweisung des Versicherungsnehmers an einen Dritten

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes führt dies zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers (BGH, Beschluss vom 13.07.2005, IV ZR 211/04, juris Orientierungssatz; BGH, Urteil vom 02.10.1985, IVa ZR 18/84 und vom 23.09.1993, IV ZR 199/91).
  • OLG Köln, 28.08.2012 - 9 U 88/11

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung, da eine Eigen- oder

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 2011, 1121; BGH r+s 2005, 420) findet die Sanktion der Leistungsfreiheit ihre Rechtfertigung im Grundsatz von Treu und Glauben, der aber auch der Leistungsfreiheit des Versicherers Grenzen setzt, weshalb die Berufung hierauf sich nicht als unzulässige Rechtsausübung darstellen darf (BGH a.a.O.).
  • OLG Dresden, 31.05.2006 - 12 U 101/06

    Schadensersatzansprüche eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein

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  • OLG Frankfurt, 04.07.2011 - 15 U 56/11

    Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen arglistigem

    der Verlust des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer eine übermäßige Härte darstellt, sondern es müssen weitere Gesichtspunkte zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fallen (vgl. BGH RuS 2005, 420 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18

    Versicherungsfall - Anzeigepflicht Ermittlungsverfahren gegenüber Versicherung

    Anzustellen ist immer eine wertende Betrachtung aller Umstände (BGH, r + s 2005, 420; BGH NJW-RR 1986, 515 Ls.; BGH, NJW-RR 1993, 91; OLG Saarbrücken BeckRS 2009, 19536).
  • OLG Celle, 04.12.2008 - 8 U 122/08

    Leistungsfreiheit eines Gebäudeversicherers bei Angabe überhöhter Preise

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt die Leistungsfreiheit des Versicherers nicht voraus, dass die versuchte Täuschung für die zu zahlende Entschädigung überhaupt von Belang gewesen wäre; vielmehr kann eine Leistungsfreiheit z. B. auch dann gegeben sein, wenn die falsche Auskunft des Versicherungsnehmers sich auf Schadenspositionen bezieht, die wegen der Erreichung der Versicherungssumme ohnehin nicht mehr zum tragen kommen, und es sich nur um den untauglichen Versuch eines Betrugs handelt (BGH RuS 2005, 420 f.).
  • LG Karlsruhe, 10.07.2013 - 1 S 17/13

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit des formularmäßig vereinbarten

    Vergleichbare Vertragsklauseln waren wiederholt Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, ohne dass deren Rechtswirksamkeit in Frage gestellt worden ist (BGHZ 96, 88; BGH RuS 2005, 420 f).
  • KG, 26.08.2014 - 6 U 233/12

    Zur Leistungsfreiheit wegen versuchter arglistiger Täuschung in der

    Erforderlich ist daher immer eine wertende Gesamtschau aller Umstände (vgl. BGH RuS 2005, 420 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5 m. w. Nachw.).
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